Schornsteinfegerarbeiten
Zum 01.01.2013 ist in Deutschland das Schornsteinfeger-Monopol gefallen.
Ab sofort dürfen sie selbst bestimmen, welcher Schornsteinfeger bei ihnen die üblichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchführt.
Diese Wahlfreiheit, die auf EU-Vorgaben zurückgeht, bringt für die Hauseigentümer allerdings auch Pflichten mit sich:
Man muß selbst darauf achten, dass die Reinigungs- und Kontrollfristen eingehalten werden, andernfalls drohen im schlimmsten Fall hohe Geldbußen.
Hoheitliche Aufgaben verbleiben weiterhin beim bevollmächtigten Schornsteinfeger und dürfen nur von ihm ausgeführt werden.
Welche feuerungstechnischen Anlagen in welchen Zeiträumen gereinigt und gewartet werden müssen, steht im sog. Feuerstättenbescheid, den jeder Hauseigentümer erhalten hat.
Als Schornsteinfegermeister und Inhaber der Firma Kiermeier-Kamin biete ich ihnen für Ihre Gebäude unseren Komplettservice an:
Möchten sie uns beauftragen, so lassen Sie uns einfach ihren Feuerstättenbescheid in Kopie versehen mit ihrer Telefonnummer per FAX, Mail oder Post zukommen.
Alles weitere erledigen wir für sie.
Hier nun ein kleiner Ablaufplan wie Sie vorgehen, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit den Schornsteinfegerarbeiten beauftragen möchten:
Es ist bitte dabei zu beachten, dass Sie in diesem Falle auch die Verantwortung übernehmen.
Sie müssen den Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt selber führen.
Bei Beauftragung unsererseits, übernehmen wir das für Sie.
Versäumnisse könnten zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (seine hoheitliche Tätigkeit) stellt Ihnen einen Feuerstättenbescheid aus. Seit 2010 stellt der zuständige bevollmächtigte Schornsteinfeger regelmässig und automatisch einen Feuerstättenbescheid aus. Dieser wird in der Regel ca alle 3 1/2 Jahre nach einer Feuerstättenschau erneuert und ist kostenpflichtig. In diesem Bescheid ist genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte, wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. geprüft werden muss.
Sie suchen sich einen eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornsteinfeger-Register heraus. Dieses ist im Internet (BAFA ) zu finden und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen Arbeiten laut des Feuerstättenbescheides.
Die Durchführung der Arbeiten lassen Sie sich auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" durch den von Ihnen beauftragten Schornsteinfeger nach Durchführung seiner Tätigkeit wie im Feuerstättenbescheid beschrieben, bescheinigen.
Dieses Formblatt muss zum genannten Termin, spätestens 14 Tage danach, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorliegen.